Der Anglerverein Schwerin-Süd e.V. arbeitet nach den Prinzipien der Gemeinnützigkeit.
- Sitz des Vereins ist Schwerin.
- Das Geschäftsjahr umfasst den Zeitraum: 1.Januar bis 31. Dezember.
Der Anglerverein Schwerin-Süd e.V. arbeitet nach den Prinzipien der Gemeinnützigkeit.
Der Anglerverein Schwerin-Süd e.V. ist Mitglied des Landesanglerverbandes Mecklenburg-Vorpommern.
Satzung des Anglervereins Schwerin
Ziele des Anglervereins Schwerin-Süd e.V. Hege und Pflege des Fischbestandes
Die Mitglieder des Vereins unterstützen besonders Maßnahmen zur Erhaltung und Pflege der Gewässer.
Dabei stehen die Eigentums- und Pachtgewässer des Vereins und des Landesanglerverbandes im Vordergrund.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
Der Bescheid über den Ausschluss wird dem Mitglied mit schriftlicher Begründung zugestellt und bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb von 2 Wochen, vom Zugang des Bescheides gerechnet, beim Vorsitzenden des Vereins schriftlich Einspruch erhoben werden.
Über den Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung endgültig.
Diese neue überarbeitete Satzung des Anglervereins Schwerin Süd e.V. tritt nach einstimmiger Bestätigung durch die Mitgliederversammlung vom 20. 01. 2002 in Kraft.
Uwe Köhler
– Vorsitzender –