Unser Verein lebt von den Mitgliedern und deren Beiträgen.

  • Beim Erwerb der Mitgliedschaft, ist eine Aufnahmegebühr von 50,00 € zu entrichten.
  • Jugendliche zahlen bis zum Erwerb ihres Gesellenbriefes 25,00 € Aufnahmegebühr.
  • Bis zum vollendeten 13. Lebensjahr kann auf Antrag durch den Erziehungsberechtigten ein teilweiser oder vollständiger Erlass der Aufnahmegebühr durch den Vorstand beschlossen werden.

Die Mitglieder sind verpflichtet, die von der Mitgliederversammlung und dem Landesanglerverband beschlossenen Beiträge pünktlich zu zahlen.

  • Der Jahresbeitrag für Vollzahler (gemäß Begriffsbildung des Landesverbandes) beträgt: 15,00 €
  • Der Jahresbeitrag für Kinder und Jugendliche beträgt: 7,00 €
  • Der Jahresbeitrag für den Landesanglerverband beträgt: 22,00€
  • Der Jahresbeitrag für die Landesangelkarte beträgt: 52,00€
  • Der Jahresbeitrag für die Fischereiabgabemarke beträgt: 10,00€

Die laufende Beitragszahlung hat im Voraus zu erfolgen.

Grundsätzlich unterliegen alle kostenpflichtigen Veranstaltungen der Vorkasse. Abweichungen hiervon beschließt der Vorstand. In durch den Vorstand zu entscheidenden Fällen kann eine Gebührenrückzahlung erfolgen. Die Höhe dieser Rückzahlung ist Teil des Vorstandsbeschlusses. Bei Nichtteilnahme verfällt die Vorkasse zu Gunsten des Vereins. Ausnahmen sind durch den Vorstand zu beschließen. Die Beitragspflicht beginnt mit dem beantragten Aufnahmedatum.